Wenn zwei sich streiten, freut sich der Käufer

Wenn zwei sich streiten, freut sich der Käufer

Wenn sich Menschen trennen oder sogar scheiden lassen, stellt sich oft die Frage, wie mit der gemeinsamen Immobilie umzugehen ist.

Optionen gibt es viele, aber welche passen auf die eigene Situation? Der Gang zum Immobilienexperten lohnt sich, da ein neutraler Außenstehende alle Möglichkeiten vorstellen kann, ohne durch heftige Emotionen voreingenommen zu sein.

 Die wichtigsten Aspekte hat die Geschäftsführerin der Firma Knabe Immobilien, Sabine Knabe-Vieler, heraus gearbeitet.

 

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Hausverkauf in der Trennungszeit

Eine Scheidung kann juristisch erst vollzogen werden, wenn ein ganzes Trennungsjahr abgelaufen ist.  Das Paar muss also zunächst ein Jahr getrennt gelebt haben, um eine Scheidung einreichen zu können.

„Dennoch kann die Immobilie auch schon in dieser Phase verkauft werden“, so die Immobilienexpertin, „nämlich dann, wenn man davon überzeugt ist, dass eine Versöhnung oder der Wunsch wieder zusammen zu leben, aussichtslos ist. Das hilft, Streit beim Vollziehen der Scheidung zu verhindern.“

Oft sind aber die Verhältnisse schon zu zerrüttet, so dass andere Optionen wahrscheinlicher sind.

Der Verkauf der Immobilie hat den Vorteil, dass beiden Ehepartnern gleich der Erlös aus dem  Verkauf zur Verfügung stehen würde. Damit ließen sich nicht nur Bankverbindlichkeiten

bedienen, sondern es wird auch der Weg für den erforderlichen Neuanfang, z.B. Investitionen in eine neue Wohnung, geebnet.

Der Nachteil ist allerdings, dass ein Verkauf nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und im Falle einer Versöhnung der Ehepartner, die Immobilie schon „verloren“ ist und neue Besitzer

hat.

Hausverkauf nach Ablauf des Trennungsjahres

Nach Ablauf von einem Trennungsjahr, kann einer der Ehepartner die Veräußerung der gemein-samen Immobilie verlangen. Lässt sich der andere Ehepartner nicht überzeugen, kann er gerichtlich sogar auf die Erteilung der Zustimmung verklagt werden. Knabe-Vieler: „Dieser Schritt kann umgangen werden, wenn Sie sich stattdessen an einen Immobilienexperten wenden, der eine Zusatzausbildung als Mediator abgeschlossen hat.“

Immobilie vermieten

Das eigene Zuhause zu vermieten hat den Vorteil, dass die Immobilie weiterhin im Familienbesitz bleibt und später auch an die Kinder vererbt werden kann. Außerdem lässt sich von den Mieteinnahmen auch der Kredit bei der Bank bedienen.

„Eine Vermietung sollte jedoch sehr wohl abgewogen werden, da sie mit gewissen Risiken verbunden sein kann,“ erklärt die Immobilienexpertin. „So besteht z.B. die Gefahr, dass die Miete nicht regelmäßig eingeht oder die Mieter die Immobilie über Norm abwohnen und man am Ende ein verwahrloses Haus zurückerhält.“

Teilungsversteigerung

Wenn der Wille zum Verkauf zwar da ist, aber es zu keiner Einigung bezüglich des Preises kommt, kann eine Teilungsversteigerung durchgeführt werden.

Knabe-Vieler: „Eine Teilungsversteigerung ist Teil der Zwangsversteigerung und kann von einem der Partner unabhängig beim Amtsgericht beantragt werden. Zur Antragsstellung berechtigt ist grundsätzlich jeder Miteigentümer, unabhängig von der Größe seines Anteils. „ Das Risiko bei einer Teilungsversteigerung ist allerdings, dass der Erlös weit unter dem Verkehrswert der Immobilie liegen kann. Für beide Parteien wirtschaftlich ein großer Nachteil, da es viele Schnäppchenjäger gibt, die nur darauf warten, dass solche Immobilen veräußert werden. Zusätzlich kommt hinzu, dass Kosten für das Sachverständigengutachten getragen werden müssen.

Diese liegen zwischen 1000 bis 2500 Euro.

Bestellen Sie dazu am besten die örtlichen Immobilienexperten ein, lassen Sie sich ihre Arbeitsweisen vorstellen und dann sollten man sich für den Makler entscheiden, bei dem beide ein gutes Gefühl haben und der für Ihr Vorhaben der Beste ist.“

Makler — ist er parteiisch?

Wenn es darum geht den Immobilienexperten zu engagieren, stellt sich die Frage:

Wer kümmert sich darum? Und woher weiß ich, dass der Makler, beispielsweise von meinem Ehepartner nicht parteiisch ist?

Nun, im Scheidungsfall ist das gegenseitige Vertrauen oftmals nicht mehr gegeben. Nur wie geht man jetzt am besten vor? Sabine Knabe-Vieler erklärt hierzu:

„Natürlich haben Sie die Möglichkeit, dass jeder Ehepartner einen eigenen Makler einschaltet.  Grundsätzlich ist diese Variante nicht zu empfehlen, da die Immobilie dann 2 x angeboten wird und dadurch möglichen Interessenten signalisiert wird, dass hier Uneinigkeit besteht. Dies rächt sich spätestens bei der Kaufpreisverhandlung. Auch besteht die Gefahr, dass Interessenten doppelt Provision zahlen müssen, nämlich dann, wenn Sie sich aus Unwissenheit, sowohl an Makler 1 als auch an Makler 2 wenden. Es verunsichert und mögliche Interessenten ziehen sich eher zurück. All das kann zu einer Verlängerung der Angebotszeit führen.

So schwer es auch sein mag,“ so die Immobilienexpertin, „für die sich trennenden Eheleute sollte das Ziel sein, den höchst möglichen Kaufpreis zu erzielen. Dieses Ziel wird am ehesten erreicht, indem man sich auf einen Immobilienexperten einigt.

Bestellen Sie dazu am besten die örtlichen Immobilienexperten ein, lassen Sie sich ihre Arbeitsweisen vorstellen und dann sollten man sich für den Makler entscheiden, bei dem beide ein gutes Gefühl haben und der für Ihr Vorhaben der Beste ist.“

Knabe-Vieler unterstreicht: „Der Experte kann eine Interessenabwägung durchführen, sodass beide Parteien zufrieden aus dem Verkauf rausgehen können.“ Sollten Sie dennoch Bedenken haben bei der Wahl des Immobilienprofis, können Sie sich bei einem Anwalt rechtlich beraten lassen.

Sie haben Fragen rund um das Thema „Meine Scheidungsimmobilie“, dann wenden Sie sich gerne an den Marktführer in Melle, Knabe Immobilien GmbH, Tel. 05422/9438-0.

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