Wenn sich der Umzug ins Seniorenheim nicht mehr vermeiden lässt

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Hannelore und Gerhard K. liebten ihr Haus. Als sie es vor knapp 40 Jahren kauften, gingen sie davon aus, den Rest ihres Lebens darin zu verbringen. Doch inzwischen hatte sich ihre Bedürfnislage geändert. Das Treppensteigen wurde zu anstrengend, so dass sie ihr Schlafzimmer vom Obergeschoss ins Erdgeschoss verlegten. Doch weil sie sich inzwischen auch nicht mehr genügend um die Pflege ihres Hauses kümmern konnten, erwogen sie den Umzug ins Seniorenheim. Doch was sollte mit ihrem Haus geschehen?

Hannelore und Gerhard fiel die Trennung von ihrer Immobilie schwer. Sie haben lange mit sich gerungen. Schließlich sahen sie ein, dass das Haus nicht mehr zu ihren Bedürfnissen passte. Mit ihren Kindern wurden alle Optionen besprochen.

Vererben oder verkaufen?

Zuerst dachten sie daran, das Haus zu vererben. Da aber beide Kinder inzwischen Familien und ein eigenes Haus haben, war das nicht die passende Lösung. Zudem hätte die Immobilie mindestens renoviert, wenn nicht sogar saniert werden müssen. Dafür fehlte ihren Kindern das nötige Kleingeld. Als Hannelore und Gerhard auch die Kosten für das Seniorenheim abglichen, kamen sie schnell zum Ergebnis, dass es sinnvoll ist, noch etwas Geld auf der hohen Kante zu haben. Deshalb entschlossen sie sich zum Verkauf.

Immobilie verkaufen, aber wie?

Die beiden wussten, dass die Immobilienpreise derzeit hoch sind. Allerdings waren sie sich unsicher, wie die Preise in ihrer Region waren und vor allem, wie viel ihre Immobilie aktuell eigentlich wert ist. Sie wollten keine Fehler machen und wandten sich an uns. Die Empfehlung eines Nachbarn hatte sie zu uns geführt.

Wir bewerteten die Immobilie. Sie war viel mehr wert, als von den beiden erwartet. Anschließend kümmerten wir uns um die Organisation der verkaufsrelevanten Unterlagen, erstellten die Fotos der Immobilie und ein zielgruppengerechtes Exposé sowie einen virtuellen 360-Grad-Rundgang. Da wir eine große Datenbank mit Immobiliensuchenden haben, glichen wir ab, ob wir hier schon einen passenden Interessenten für das Haus hatten. Und tatsächlich: zwei kamen in Frage. Diesen haben wir das Exposé für das Haus zukommen lassen, vereinbarten Besichtigungstermine und führten diese durch. Beide Interessenten machten ein Angebot, sodass wir ein Bieterverfahren durchführen konnten.

Alles lief besser als gedacht

Hannelore und Gerhard entschieden sich dann für das bessere Angebot. Sie freuten sich nicht nur über den hohen Verkaufserlös und dass der Immobilienverkauf in so kurzer Zeit so mühelos für die beiden ablief, ohne viele Besichtigungstermine und ohne Veröffentlichung im Internet.

Am meisten freuten sie sich darüber, dass sie schon einen Teil des Erbes an ihre Kinder und Enkel auszahlen konnten. Mit dem übrig gebliebenen Geld stockten sie ihr Budget für ein gehobenes Seniorenheim in der Nähe ihrer Kinder auf. Nach dem Notartermin dankten sie uns dafür, dass alles so reibungslos ablief: „Der Hausverkauf mit Makler war auf jeden Fall die richtige Entscheidung.“

Ihre Immobilie passt nicht mehr zu Ihnen und Sie denken an einen Immobilienverkauf aus Altersgründen? Dann kontaktieren Sie mich gerne zu einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch. 

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Ich freue mich auf Sie! Ihre Sabine Knabe-Vieler, Geschäftsführerin

Sabine Knabe-Vieler, Inhaberin und Geschäftsführerin Knabe Immobilien GmbH

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema:

Umfangreiche kostenfreie Ratgeber zum Thema “Meine Immobilie im Alter” oder “Vererben und Erben”

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/aeltere-menschen/zuhause-im-alter/zuhause-im-alter/75580

https://de.statista.com/themen/172/senioren/

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/_inhalt.html

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Syda_Productions/Depositphotos.com

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