Widerrufsrecht

Ähnlich wie bei Bestellungen im Internet werden Sie auch beim Immobilienmakler auf das “Widerrufsrecht” bei provisionspflichtigen Angeboten stoßen.

Dass dies irritieren kann, verstehen wir sehr wohl! Denn schließlich möchten Sie zunächst einmal nur “schauen”, besichtigen oder nähere Informationen zu Ihrem Traumhaus haben!

Nach einer neuen EU-Verbraucherrechtrichtlinie fällt das “Zusenden eines Exposés” an den Interessenten seit 2014 unter das Telekommunikationsgesetz. Dadurch haben Sie, der Verbraucher, ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, das sog. Widerrufsrecht, über das wir, die Makler, Sie informieren müssen.
Wir alle kennen das, wenn wir z.B. bei Amazon, etwas online bestellen.

Auch bei einem provisionspflichtigen Immobilienangebot haben Sie ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, wenn Sie dieses Angebot annehmen. Aber: Nur das Anklicken oder Öffnen des Exposés löst noch KEINE Verpflichtung zur Zahlung einer Provision aus! Erst, wenn Sie weitere Leistungen von uns in Anspruch nehmen, z.B. das Haus besichtigen UND anschließend kaufen, wird das Vermittlungshonorar fällig. Versprochen ist versprochen!

Weiterhin gilt also: Haken setzen und immer als Erster informiert sein über brandneue Angebote!

Im Zweifel, rufen Sie uns sehr gerne an. Dafür sind wir schließlich da!

Immobilien aus bestem Hause.
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