Die Nachfrage nach Wohnungen und Häusern ist nach wie vor hoch. Damit wir Ihnen das Exposé zur angefragten Immobilie umgehend zusenden können, benötigen wir mit Ihrer Exposé-Anfrage Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon-Nr., Mailadresse).
Alle Angaben, die wir von Ihnen erhalten, werden absolut vertraulich und unter Beachtung unserer strengen Datenschutzrichtlinien behandelt. Versprochen!
Bei fehlenden Kontaktdaten müssen wir leider nachhaken und so kann es sein, dass Ihnen wertvolle Zeit verloren geht, in der bereits ein anderer Kaufinteressent zum Zuge kommt.
Nachdem Sie uns eine Exposé-Anfrage zu einer Immobilie geschickt haben, erhalten Sie anschließend per Mail umgehend von uns den entsprechenden Download-Link für das Exposé.
Bitte schauen Sie sicherheitshalber auch in Ihren Spam-Ordner.
Bevor Ihnen das Exposé angezeigt wird, sind wir aus gesetzlichen Gründen dazu verpflichtet, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass beim Abschluss eines Kaufvertrages über dieses Objekt eine Provision durch den Käufer zu zahlen ist (nur bei provisionspflichtigen Objekten*).
Auch informieren wir Sie über Ihr Widerrufsrecht, den Datenschutz, sowie unsere AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Nach Prüfung setzen Sie bitte die Haken, die Sie setzen möchten.
Hier kann es zu Verzögerungen im Ablauf kommen, wenn einer der Bestätigungen nicht angeklickt ist.
Gut zu wissen: Wenn Sie dem "vorzeitigen Beginn" nicht zustimmen möchten, dann ist das Exposé zwar angefordert, Sie erhalten es jedoch erst nach 14 Tagen, nämlich nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist.
Der direkte Download ist für Sie möglich, nachdem Sie die entsprechenden Haken gesetzt haben. Nur noch ein Klick und Sie können das Exposé als Pdf-Dokument herunterladen.
Gleichzeitig erhalten Sie eine Mail mit den einzelnen Texten zu den von Ihnen angehakten Positionen: Datenschutz, Widerruf, AGB und Provisionsvereinbarung.
Hier können Sie alles nochmals nachlesen und bei Bedarf für sich abspeichern.
Übrigens: Wenn Sie gerade in unserer Nähe sind, dann besuchen Sie uns doch einfach und nehmen das Exposé gleich mit. Damit entfallen natürlich auch sämtliche nach dem Telekommunikationsgesetz vorgeschriebenen Formalitäten 😉
*Ob der Kaufvertragsabschluss einer Immobilie für Sie als Käufer provisionspflichtig ist, erkennen Sie bereits in unserem Online-Angebot. Dort finden Sie einen deutlichen Hinweis auf die vom Käufer zu übernehmende Courtage, es sei denn der Verkauf erfolgt für den Käufer provisionsfrei.
Bitte nutzen Sie die Informationen des Exposés, bevor Sie Ihre Zeit in die weiteren Schritte investieren.
Damit Sie direkt erkennen, ob eine Immobilie zu Ihren persönlichen Suchkriterien passt, werden Ihnen die ausführlichen Informationen im Exposé weiterhelfen.
Unser Ziel ist es, bei jeder Immobilie eine virtuelle 360 ° - Besichtigungstour zur Verfügung stellen zu können.
Den Link hierzu erhalten Sie zusammen mit Ihren persönlichen Zugangsdaten unaufgefordert in einer weiteren Mail von uns.
Wir empfehlen Ihnen, nutzen Sie unbedingt die Möglichkeit, sich durch die virtuelle Besichtigung, ein erstes Bild der Immobilie zu machen.
Falls es nicht die richtige Immobilie ist, werden Sie dies, ohne weiteren Zeitaufwand für eine Besichtigung und natürlich absolut coronakonform, bei der Onlinebesichtigung feststellen.
Und wenn es passt, dann freuen wir uns, wenn wir Ihnen Ihren Immobilientraum in einem persönlichen Besichtigungstermin vorstellen dürfen.
Bevor Sie eine Besichtigung vereinbaren, sollten Sie die virtuelle 360 °-Besichtigung angesehen haben und eine diskrete Lageprüfung vorgenommen haben. Wir bitten Sie jedoch bei Besichtigung von Lage und Umfeld, das Grundstück keinesfalls zu betreten und die Privatsphäre der Bewohner zu respektieren. Wenn alles für Sie passt, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung, um Ihren ganz persönlichen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Auch per Mail können Sie uns Ihre Terminvorschläge mitteilen. Wir organisieren möglichst kurzfristig den Termin für Sie.
Bitte bedenken Sie, bei bewohnten Immobilien kann es schon einmal zu Verzögerungen kommen, da die Termine dann mit mehreren Beteiligten abgestimmt werden müssen.
Mit Ihrer Terminbestätigung erhalten Sie auch den Grundriss der Immobilie, den Sie am besten ebenfalls vor dem Termin für sich prüfen.
Bei hochpreisigen Immobilien behalten wir uns vor Terminierung der Besichtigung die Anforderung eines Bonitäts-Nachweises von Ihnen vor und bedanken uns bereits an dieser Stelle für Ihr Verständnis.
Das kann schon mal vorkommen und kann folgende Gründe haben:
Die Anzahl der Anfragen ist zu hoch
In diesem Fall versuchen wir die Anfragen ihrem Eingang nach zu berücksichtigen. Sollten bereits alle verfügbaren Termine vergeben sein, nehmen wir Sie gerne in eine Besichtigungs-Warteliste auf und kommen unaufgefordert auf Sie zu, wenn es weitergehen kann.
Die Immobilie ist noch bewohnt
In der Regel haben wir uns vor Verkaufsstart mit den Bewohnern darüber abgestimmt, wie und in welchem Umfang Termine stattfinden können. Es kann immer einmal passieren, dass den Bewohnern dann doch die Besichtigung nicht möglich ist, worauf wir selbstverständlich Rücksicht nehmen. In diesem Fall werden Sie darüber benachrichtigt und wir kommen unaufgefordert wieder auf Sie zu.
Der Bewohner befindet sich gerade im Umzug
Auch darauf nehmen wir natürlich Rücksicht und die Besichtigung kann sich um einige Tage verzögern.
Käufer und Verkäufer haben sich bereits geeinigt
Sobald es zu einer Einigung zwischen einem Kaufinteressenten und dem Verkäufer gekommen ist, werden keine weiteren Besichtigungstermine angeboten. Sofern es nicht zum Notartermin kommt, kommen wir unaufgefordert wieder auf Sie zu.
Sollte es zu mehreren Kaufzusagen zum selben Zeitpunkt kommen, wird die Entscheidung i. d. R. über den Preis getroffen. Jeder Interessent hat dann die Möglichkeit, einmalig sein Angebot für die Immobilie abzugeben. Der Interessent der das höchste Gebot abgegeben hat, bekommt den Zuschlag.
Bitte erlauben Sie uns an dieser Stelle den Hinweis, dass wir nur als Vermittler tätig sind und die endgültige Entscheidung über den Zuschlag ausschließlich der Eigentümer trifft.
In diesem Fall ist der ausgeschriebene „Kaufpreis“ das Mindestgebot. Wenn Sie die Immobilie erwerben möchten, geben Sie bitte entsprechend der in den „Spielregeln“ auf Ihrem Exposé näher erklärten Vorgehensweise ein schriftliches Gebot innerhalb der Gebotsfrist bei uns ab.
Sollte es dazu kommen, dass mehrere Käufer das gleiche Gebot abgeben, werden diese Interessenten nochmals von uns kontaktiert, um ihr Gebot einmalig nachbessern zu können.
Bitte erlauben Sie uns an dieser Stelle den Hinweis, dass wir nur als Vermittler tätig sind und die endgültige Entscheidung über den Zuschlag ausschließlich der Eigentümer trifft.
Wird eine Immobilie im Wege eines „Bieterverfahrens“ angeboten, finden Sie auf der Rückseite unseres Exposés die genauen „Spielregeln“! Haben Sie die Immobilie während des öffentlichen Bietertermins besichtigt und möchten Sie die Immobilie erwerben, geben Sie bitte Ihr schriftliches Gebot innerhalb der im Exposé ausgewiesenen Frist bei uns ab. Sofern Sie einen weiteren Besichtigungstermin, z. B. mit einem Handwerker wahrnehmen möchten, rufen Sie gerne an und wir organisieren diesen Termin vor Ablauf der Bieterfrist.
Sollte es zu dazu kommen, dass mehrere Käufer das gleiche Gebot abgeben, werden diese Interessenten nochmals von uns kontaktiert, um ihr Gebot einmalig nachbessern zu können.
Bitte erlauben Sie uns an dieser Stelle den Hinweis, dass wir nur als Vermittler tätig sind und die endgültige Entscheidung über den Zuschlag ausschließlich der Eigentümer trifft.
Um eine Immobilie zu reservieren, benötigen wir eine schriftliche Kaufzusage von Ihnen. Diese senden Sie uns bitte gerne per E-Mail zusammen mit einer Finanzierungsabsichtserklärung, einer deutschen Bank oder Sparkasse, über die Höhe des Kaufpreises.
Bitte beachten Sie, dass ein Finanzierungsvermittler Ihnen keine Finanzierungsabsichtserklärung ausstellen kann.
Sobald wir Ihre Kaufzusage vorliegen haben und der Eigentümer erteilt Ihnen den Zuschlag, bereiten wir für Sie die Reservierungserklärung vor. Diese dient dem Notar als Vorlage für den Kaufvertragsentwurf.
Bitte bedenken Sie, dass die Unterschrift der Reservierungserklärung verbindlich ist und ein Rücktritt Ihrerseits u. U. Schadensersatzansprüche (z. B. Gebühr für den Kaufvertragsentwurf beim Notar) mit sich bringen kann.
Eine Finanzierungsabsichtserklärung ist ein Schreiben Ihrer Bank, in welchem diese bestätigt, dass die Finanzierung - vorbehaltlich der abschließenden Objektprüfung - gesichert ist.
Nachdem die Reservierungserklärung unterzeichnet ist, stellen wir unsere Vermarktungstätigkeiten ein und die Immobilie ist für Sie reserviert.
Nun ist es an Ihrer Bank, das Objekt gegenzuprüfen und die Finanzierung final zu bestätigen. Wenn dies erfolgt ist, geben wir die Reservierungserklärung weiter an den Notar, damit dieser einen Kaufvertragsentwurf anfertigen kann.
Klar, in Zeiten eines angespannten Immobilienmarktes, haben auch wir ein deutlich reduziertes Angebot. Wenn Sie von uns keine Angebote erhalten, kann es aber auch daran liegen, dass Ihr Suchwunsch nicht korrekt angelegt ist oder zu eng gefasst ist. Bitte bedenken Sie, wenn Ihr Suchwunsch z. B. auf ein Haus reduziert ist, das in Gesmold liegt, 100 qm Wfl. hat und zwingend einen Keller, bekommen Sie nur Angebote, die exakt 100 qm Wohnfläche haben, in Gesmold liegen und einen Keller haben.
Wir empfehlen den Suchwunsch etwas großzügiger zu fassen, z. B. 100 - 140 qm, Melle-Mitte bis Gesmold usw. Wir senden Ihnen lieber ein Angebot zu viel zu, und sie entscheiden, ob sie an dieser Stelle weitermachen oder nicht.
Am besten rufen Sie uns gleich an und wir schauen uns Ihren Suchwunsch nochmals genauer an. Manchmal genügt eine kleine Anpassung und schon ist das Matching für Ihr neues Zuhause erfolgreicher.