Magazin

News-Magazin Seite wählen

Immobilienerwerb über den Kauf von Grundpfandrechten

Ulrich Bock erwirbt Immobilien in ganz Deutschland. Jedoch nicht über den üblichen Weg des Kaufs, sondern über den Erwerb von Grundpfandrechten, wenn Eigentümern die Zwangsversteigerung droht. Oft ist es ihm gelungen, Immobilien einen neuen wirtschaftlichen Hintergrund zu geben und sie später gewinnbringend zu veräußern.

Im Interview erzählt er uns seine Erfolgsgeschichte.

mehr lesen

Das Haus, das eine Wohnung ist

Die Grundstückspreise klettern und die Baukosten steigen wegen immer höherer EnEV-Anforderungen, teurer werdenden Baumaterialien und Handwerkerleistungen. Dabei kann an vielen Stellschrauben gedreht werden:

So lassen sich z.B. Einfamilienhäuser zu WEGs zusammenschließen. Dadurch sinken für die Verbraucher die Erwerbs- und Nebenkosten. Die Teilungserklärung kann den Eigentümern vielfältige Freiheiten einräumen, so dass sie weitestgehend autark und finanziell unabhängig entscheiden können.

Wie? Das erfahren Sie im folgenden Download.

mehr lesen

Der Makler und das Widerrufsrecht!

Ähnlich wie bei Bestellungen im Internet werden Sie auch beim Immobilienmakler auf das “Widerrufsrecht” bei provisionspflichtigen Angeboten stoßen.

Dass dies irritieren kann, verstehen wir sehr wohl! Denn schließlich möchten Sie zunächst einmal nur “schauen”, besichtigen oder nähere Informationen zu Ihrem Traumhaus haben!

Nach einer neuen EU-Verbraucherrechtrichtlinie fällt das “Zusenden eines Exposés” an den Interessenten seit 2014 unter das Telekommunikationsgesetz. Dadurch haben Sie, der Verbraucher, ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, das sog. Widerrufsrecht, über das wir, die Makler, Sie informieren müssen.
Wir alle kennen das, wenn wir z.B. bei Amazon, etwas online bestellen.

Auch bei einem provisionspflichtigen Immobilienangebot haben Sie ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, wenn Sie dieses Angebot annehmen. Aber: Nur das Anklicken oder Öffnen des Exposés löst noch KEINE Verpflichtung zur Zahlung einer Provision aus! Erst, wenn Sie weitere Leistungen von uns in Anspruch nehmen, z.B. das Haus besichtigen UND anschließend kaufen, wird das Vermittlungshonorar fällig. Versprochen ist versprochen!

Weiterhin gilt also: Haken setzen und immer als Erster informiert sein über brandneue Angebote!

Im Zweifel, rufen Sie uns sehr gerne an. Dafür sind wir schließlich da!

mehr lesen

Die Einbauküche im Steuerrecht

Spüle und Herd sind keine Gebäudebestandteile. Die gesamte Einbauküche stellt mitsamt den Küchengeräten ein einheitliches bewegliches Wirtschaftsgut dar, das über 10 Jahre abzuschreiben ist. 

Bundesfinanzhof, Urteil vom 3.8.2016 (IX R 14/15)

Der BFH ist hat bisher die Auffassung vertreten, dass die Spüle einen Gebäudebestandteil darstelle, weil sie für die Nutzung der Wohnung erforderlich ist. Für den Herd sollte dies gelten, soweit die Ausstattung durch den Vermieter nach der regionalen Verkehrsauffassung üblich war (vgl. Urteil vom 30. Juli 1991, IX R 32/89, BGFH/NV1991, S. 818). Dies galt auch dann, wenn es sich um eine Einbauküche handelte. Der übrige Teil der Einbauküche wurde jedoch als bewegliches Wirtschaftsgut behandelt. Eine Ausnahme galt nur, soweit Teile der Küchenmöbel keine eigenen Seiten-oder Rückwand hatten und deswegen in das Gebäude eingefügt im Sinne des § 94 Abs. 2 BGB waren.

Der Nachteil dieser Auffassung war, dass bei der erstmaligen Ausstattung einer Wohnung mit einer Einbauküche die Kosten für den Herd und die Spüle als Teil der Herstellungskosten für die Wohnung zu behandeln waren und nur mit 2,0 Prozent abgeschrieben werden konnten. Wurden dagegen der vorhandene Herd und die vorhandene Spüle ersetzt, konnten die Kosten als Erhaltungsaufwand sofort in vollem Umfang abgezogen werden.

Diese Auffassung hat der BFH mit seinem Urteil vom 3.8.2016 (IX R 14/15) aufgegeben. Grund hierfür ist die Änderung der technischen Verhältnisse. Küchenspülen werden heute nicht mehr als eigenständige Möbeleinheit verbaut, sondern bestehen in der Regel nur noch aus einem Spülbecken, das in einer Arbeitsplatte eingepasst und über einen Siphon mit der Abwasserleitung verbunden ist. Ein solches Spülbecken kann unabhängig von der Erneuerung der übrigen Küchenelemente jederzeit und ausgetauscht werden. Wird die Einbauküche im Zuge eines Mieterwechsels ausgebaut, etwa weil der Mieter sie selbst eingebracht hat und deshalb „mitnimmt“, wird auch die Spüle mit entfernt. Daher wird die Spüle heutzutage nicht mehr als Bestandteil der Wohnung, sondern als ein Element der Einbauküche wahrgenommen.

mehr lesen

Damit der erste Eindruck sitzt

Sie verkaufen ein Einfamilienhaus. Von außen wunderschön, das sieht jeder auf den ersten Blick. Und innen? Die Geschmäcker sind verschiedenen. Was einem selbst gefällt, verstellt anderen möglicher Weise den Blick. Deshalb ist es beim Verkauf von Immobilien wichtig, Räume so zu präsentieren, dass Interessenten maximal inspiriert sind. Aber wie soll das gehen? Die holländische Firma Cubiqz hat sich darauf spezialisiert und vertreibt gut aussehende Pappmöbel, mit denen man Räume wie aus dem Katalog einrichten kann. Katinka Kolenaar erklärt im Interview wie das geht.

<...

mehr lesen

Neues BGB-Urteil zum Thema Eigenbedarfskündigung

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann eine Investorengemeinschaft auch künftig kündigen, wenn einer der Gesellschafter begründet Eigenbedarf anmeldet. Wohnungsmieter müssen auch in Zukunft damit rechnen, dass ihnen die Gesellschafter einer Investorengemeinschaft mit Verweis auf Eigenbedarf eines Gesellschafters die Kündigung schicken, zumindest, wenn die Investoren sich zu einer “Gesellschaft bürgerlichen Rechts” (GbR) zusammengeschlossen haben und einer der Gesellschafter zu Recht Eigenbedarf anmeldet.

mehr lesen

Mietpreisbremse in Niedersachsen

Die Mietpreisbremse in Niedersachsen fügt dem Wohnungsmarkt Schaden zu, schafft Rechtsunsicherheit und schützt nicht diejenigen, für die sie eigentlich gemacht wurde.

 Melle, 30.11.2016 – Am 1. Dezember tritt die sogenannte Mietpreisbremse in 19 Kommunen in Niedersachsen in Kraft. Neben der Landeshaupt Hannover tritt diese Verordnung auch in den Städten Braunschweig, Buchholz i.d.N., Buxtehude, Göttingen, Langenhagen, Leer, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Vechta und Wolfsburg sowie in den sieben ostfriesischen Inselgemeinden in Kraft.

mehr lesen

Arglist oder keine Arglist?

Handelt der Verkäufer einer Immobilie arglistig, wenn er dem Käufer einen nach Einschätzung des Ver­käufers in der Vergangenheit sanierten Schaden nicht offenbart?

Mit dieser Frage beschäftigen sich Gerichte häufig nach dem Verkauf einer gebrauchten Immobilie. Ganz klar ist: Wenn die Immobilie in der Vergangenheit einmal schwammbefallen war, muss der Ver­käufer den Käufer auch ungefragt darüber aufklären, selbst wenn der Schwammbefall fachgerecht beseitigt wurde. Was gilt aber in anderen Fällen?

mehr lesen

Kauf: Täuschung durch Verkäufer

Verschweigt einer von mehreren Verkäufern einen Mangel der Kaufsache arglistig,

können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8.4.2016 (Aktenzeichen V ZR 150/15) sich sämtliche Verkäufer gemäß § 444 Alternative 1 BGB nicht auf den vertraglich vereinbarten Ausschluss der Sachmängelhaftung berufen.

Es ist deshalb unerheblich, ob der arglistige Verkäufer die Verkaufsverhandlungen führt und sich der Mitverkäufer dessen Verstoß gegen die Offenbarungspflicht zurechnen lassen muss oder sich der arglistige Verkäufer im Hintergrund hält und dem ahnungslosen Miteigentümer die Verkaufsverhandlungen überlässt. In sämtlichen Fällen ist die Berufung auf den Haftungsausschluss ausgeschlossen.

(Quelle: Rechtsanwalt Babo von Rohr)

mehr lesen

Neues Immobilienportal live!

Das verbandseigene Portal, IVD24.de, ist live!

Auf dem „Digital Day“ des IVD Nord fiel der offizielle Startschuss für das verbandseigene Immobilienportal ivd24immobilien.de. Damit bietet der Immobilienverband ein neues Profi-Portal für alle Immobiliensuchenden. Objekte, die neu in die Vermarktung kommen, werden von den Verbandsmitgliedern bevorzugt auf ivd24 eingestellt.

mehr lesen

News-Magazin Seite wählen

Immobilien aus bestem Hause.
Focus TOP Immobilienmakler Knabe Immobilien Focus TOP Immobilienmakler Knabe Immobilien Focus TOP Immobilienmakler Knabe Immobilien