Vermieten ohne Makler

Besuchen Sie unsere IMMOBILIENAUSSTELLUNG in der Mühlenstr. 20 in Melle am 16. + 17. März 2024 zum "Meller Frühlingserwachen"!

Sie haben sich dazu entschieden, Ihre Immobilie ohne die Einschaltung eines Immobilienfachmanns zu vermieten?

Dann gilt es zunächst, den richtigen Mietpreis für Ihre Wohnung zu finden!

In der Regel, z.B. in Melle, erhalten Sie hierzu bei der Stadtverwaltung einen Mietpreisspiegel, der Sie bei der Mietpreisfindung unterstützten wird. Bitte bedenken Sie: Der Mietpreisspiegel ist nur für Mietwohnungen, nicht jedoch für Einfamilienhäuser anwendbar. Bei der Verwendung des Mietpreisspiegels sollten Sie unbedingt auch den Textteil beachten.

Recherchieren Sie im Internet und in den örtlichen Zeitungen, wie viele ähnliche, d.h. vergleichbare Immobilien zurzeit angeboten werden. Auch das kann Einfluss auf den zu erzielenden Mietpreis haben. Natürlich ist auch der Zustand Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses von Bedeutung.

Kleine Reparaturen, ein frischer Anstrich und eine Grundreinigung sollten Sie in Ihre Überlegungen einbeziehen. Die Aufwendungen hierfür stehen in keinem Verhältnis zum optischen Wertverlust Ihrer Immobilie!

Wer das Pech hat, als Vermieter an sog. Mietnomaden zu geraten, der bleibt oft auf entgangene Mieten, Schäden an der Wohnung oder auch Gerichtkosten sitzen.

Bei der Suche nach dem richtigen Mieter können Sie in den örtlichen Tageszeitungen, im Immobilienteil, inserieren. Bitte vernachlässigen Sie jedoch die großen Immobilienportale nicht. Denn hier sind Ihre Mieter unterwegs. Das Internet ist bei der Vermietung einer Immobilie ein wichtiges Medium. Bei der Besichtigung mit Ihren Interessenten sollten Sie mit Rücksicht auf die aktuellen Corona-Beschränkungen bei der Terminvergabe bereits darauf hinweisen, dass nicht die “ganze” Familie der Interessenten teilnimmt. Hier haben wir einige Tipps für Sie zusammengestellt, worauf Sie bei der Besichtigung achten sollten.

Bei der Entscheidung für den richtigen Mietinteressenten sollten Sie sich in jedem Fall einen Nachweis über das Einkommen von Ihrem Interessenten vorlegen lassen und auch einen Auszug aus der SCHUFA.

Übrigens: Vielleicht kennen wir Ihren künftigen Mieter bereits? Prüfen Sie dies gleich unverbindlich und kostenfrei in unserem “Mieter-Finder“.

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Diese Mietnomaden haben gar nicht vor regelmäßig Miete zu zahlen, sondern versuchen, so lange wie möglich ohne Kosten zu wohnen.

Wie viele Fälle von Mietnomadentum es hierzulande gibt, ist nicht bekannt. In Deutschland sollen es laut Verband der Hauseigentümer rund 15.0000 Fälle pro Jahr mit einem durchschnittlichen Schaden von 30.000 € pro Fall sein.

Wirksamer Schutz

Doch wie kann man sich als Vermieter vor Mietnomaden schützen? Welche am meisten gemachte Fehler gilt es bei der Vermietung zu vermeiden?

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Antje Reinken und Jasmin Oelmann, Immobilienberaterinnen

Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Oder besuchen Sie uns bei einer der in regelmäßigen Abständen stattfindenden kostenlosen Infoveranstaltungen zu diesem Thema.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

oder rufen Sie uns an unter 05422/9438-0 (Melle) oder 05225/8714 320 (Spenge).

Sie möchten die richtige Mieterauswahl nicht dem Zufall überlassen, dann prüfen Sie gerne unsere folgenden Angebote:

Selbst-Vermieter-Paket (S)

Vermieter-Standard-Paket (M)

KNABE-Wertsteigerungspaket-Vermietung (XL)

Übrigens: Seit 1.11.2015 gilt das neue Meldegesetz und Vermieter müssen Mietern gegenüber wieder schriftlich den Ein- und Auszug bestätigen.

In Deutschland gilt allgemein eine Meldepflicht für jeden, der umzieht und so ist jeder Umzug der Meldebehörde des jeweiligen Wohnortes mitzuteilen.

Nun gibt es eine einheitliche und bundesweit gültige Regelung, die jeder Vermieter kennen sollte.

Der Vermieter ist künftig verpflichtet eine sog. Wohnungsgeberbestätigung auszustellen und der Mieter muss sie beim Vermieter einfordern. Diese ist innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde vorzulegen.

Wird die Bescheinigung nicht, oder nicht richtig ausgestellt, droht ein Bußgeld bis zu 1000 €.
Und wer einem anderen eine Anschrift anbietet, ohne dass dieser dort wirklich wohnt, der muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000,00 € rechnen.
Mit dieser Regelung soll ein Adressenmissbrauch verhindert werden.

Einige Ausnahmen sind auch vorgesehen. So gilt diese Verpflichtung nicht, wenn man lediglich als Untermieter einzieht. Beim Hauptmieter bleibt allerdings die Verpflichtung zur Anmeldung. Ist man nur als Tourist bei uns, so muss man sich erst nach drei Monaten melden. Auch in dem Fall, wenn man schon bei einer Meldebehörde gemeldet ist und für weniger als 6 Monate eine weitere Wohnung bezieht, ist die Wohnungsgeberbescheinigung nicht erforderlich. Zieht man zu Verwandten und kann dort sogar mietfrei wohnen, ist dennoch der Verwandte der Wohnungsgeber und muss die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen.

Was nach dem alten Melderecht nicht möglich war: Der Vermieter hat nun einen Anspruch auf Auskunft.  Er kann bei der Meldebehörde erfragen, ob sich der neue Mieter auch angemeldet hat.

Die Stadt Melle macht es neuen Bürgern und Vermietern leicht, indem Sie ein Formular auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellt.

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