Bieterverfahren

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Besonderheiten eines Bieterverfahrens beim Immobilienverkauf

Als Alternative zum klassischen Verkauf einer Immobilie haben Sie als Eigentümer auch die Möglichkeit Ihre Immobilie in einem sog. „Bieterverfahren“ anzubieten.

Das Bieterverfahren ist ein seit vielen Jahren etabliertes Verkaufsinstrument. Ein Bieterverfahren sollte grundsätzlich von einem erfahrenen Immobilienprofi begleitet werden und es wird am besten dadurch beschrieben, was es nicht ist. Es ist keine Versteigerung und es ist keine Auktion. Der entscheidende Unterschied zur Auktion oder Versteigerung, die mit dem Zuschlag enden, ist das Ende.

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Candy Kröger, Immobilienkauffrau

Es ist keine Versteigerung und es ist keine Auktion.
Es sieht nur ähnlich aus und fühlt sich für die Teilnehmer ähnlich an.

Das Bieterverfahren endet mit einem Höchstgebot, zu dem ein Interessent bereit ist, die Immobilie zu erwerben. Für den Eigentümer besteht jedoch keine Verpflichtung, das Höchstgebot anzunehmen. Kommt es zur Einigung zwischen Verkäufer und Interessent, so erfolgt die weitere Abwicklung, wie beim klassischen Verkauf, mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags beim Notar.

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Sonja Möllenberg, Immobilienfachwirtin

Nicht nur für Liebhaberobjekte, sondern gerade auch für Kotten und Bauernhäuser, in schönen ländlichen Lagen, aber auch für kleine Häuser, Abrissimmobilien oder Sanierungsfälle in Innenstadtlagen, ist das Bieterverfahren ein hervorragendes Verkaufsinstrument.

Die Immobilienfachwirtin Sonja Möllenberg erläutert hierzu: „Hat sich der Eigentümer nach eingehender Beratung für den Verkauf im Bieterverfahren entschieden, wird zunächst der Termin für die Besichtigung der Immobilie festgesetzt. Hier haben alle Interessenten die Möglichkeit die Immobilie in Ruhe, auch mit Handwerkern, zu begehen und erhalten ausführliche Unterlagen, die auch für sein Bankgespräch hilfreich sind.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit zur Vereinbarung eines Zweittermins. Die Gebote, einschließlich bankbestätigter Finanzierung, müssen sodann innerhalb einer vorher festgesetzten Bieterfrist schriftlich eingereicht werden,“ so die Fachwirtin.

„Gerade bei Häusern mit einem starken Modernisierungsstau, kommen wir in der Sachwertermittlung zu einem „nur“ moderaten Wertergebnis. Befindet sich Ihr Eigenheim jedoch z.B. in einer begehrten Wohnlage, eröffnet das Bieterverfahren bei professioneller Durchführung die Möglichkeit den tatsächlichen Marktwert abzubilden und zu erzielen.“

Bieterverfahren werden in unserem Hause seit mehr als 15 Jahren professionell durchgeführt. Unsere Spielregeln während des Ablaufs sorgen dabei bei allen Beteiligten für Transparenz und Klarheit.

Möchten Sie wissen, ob das Bieterverfahren  für Ihre Immobilie die richtige Verkaufsstrategie ist? Gerne beraten wir Sie hierzu in einem informativen und unverbindlichen Gespräch.

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Ihre

Candy Kröger & Sonja Möllenberg

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