Baukindergeld ist da!

Baukindergeld kann ab sofort beantragt werden

„Das Baukindergeld ist da! Ab dem kommenden Dienstag können Familien Anträge bei der KfW stellen. Nach zwölf Jahren Stillstand wird Wohneigentum in Deutschland endlich wieder konkret gefördert. Das ist eine gute Nachricht.“

Mit diesen Worten kommentiert Sabine Knabe-Vieler, Vorstandsmitglied des IVD Nord, die aktuelle Informationen aus dem Bundesinnenministerium, wonach das Baukindergeld ab dem 18. September 2018 auch online im KfW-Zuschussportal beantragt werden kann. Die URL lautet: http://www.kfw.de/zuschussportal

 

„Das Baukindergeld setzt Bleibeakzente im ländlichen Raum, wodurch die Städte entlastet werden.
Und auch in den Städten hilft es jungen Familien, den Schritt ins Eigenheim zu schaffen."

„Als erster Verband forderte der IVD die Politik vor Jahren schon nachdrücklich auf, die Bildung von Wohneigentum wieder in den Fokus zu nehmen und zu unterstützen. Es gibt keine bessere Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge als die eigene Wohnung oder das eigene Haus“, so Knabe-Vieler. Das Baukindergeld sei eines der ersten wichtigen Vorhaben, das die Große Koalition nun umgesetzt habe.

Knabe-Vieler weiter: „Wir sind überzeugt, dass die Einführung des Baukindergelds der richtige Schritt ist. Es setzt Bleibeakzente im ländlichen Raum, wodurch die Städte entlastet werden. Und auch in den Städten hilft es jungen Familien, den Schritt ins Eigenheim zu schaffen. Selbst in sehr teuren Lagen wächst durch das Baukindergeld die Erschwinglichkeit von Wohneigentum für eine Familie mit zwei Kindern beträchtlich.“

Verwiesen werden kann hier auch auf die jüngste Studie des Center for Real Estate Studies (CRES). Demnach habe das Baukindergeld erhebliches Potenzial, junge Familien beim Eigentumserwerb finanziell deutlich zu entlasten. Eine Ersparnis von 5 bis 63 Prozent bei der Finanzierung der eigenen vier Wände sei in den fünf untersuchten Städten möglich.

Bild

Was ist beim Baukindergeld zu beachten?

Anträge können laut KfW-Merkblatt von Personen gestellt werden:

• die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden sind und

• die selbst kindergeldberechtigt sind oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt leben und

• in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechti-gung vorliegt und

• deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet.

Gefördert wird ausschließlich der erstmalige Neubau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland. Die Förderung besteht in einem Zuschuss von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Das jährlich zu versteuernde Haushalt-einkommen darf nicht mehr als 90.000 Euro bei einem Kind betragen. Je weiteres Kind erhöht sich die Bemessungsgrenze um 15.000 Euro.

Die Anträge müssen spätestens drei Monate nach Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum ge-stellt werden. Für das Jahr 2018 gilt hierbei eine Ausnahme: Wenn der Einzug im Jahr 2018 vor Be-ginn der Förderung erfolgt ist, kann der Antrag ohne Beachtung der Drei-Monats-Frist gestellt wer-den. Wenn der Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2020 abgeschlossen wurde oder in diesem Zeitraum die Baugenehmigung erteilt wurde, können Anträge auf Baukindergeld sogar bis zum 31.12.2023 gestellt werden. Maßgeblich ist, dass die Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug erfolgt.

Informationen zum Baukindergeld finden Sie auf der Seite der kfw:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Baukindergeld/

Bild

Sie haben Fragen zum Baukindergeld?

Rufen Sie mich jederzeit gerne an unter der Rufnummer 05422/9438-0.

Immobilien aus bestem Hause.
Focus TOP Immobilienmakler Knabe Immobilien Focus TOP Immobilienmakler Knabe Immobilien Focus TOP Immobilienmakler Knabe Immobilien