Grundbuch

Grundbuch

Sie planen, eine Immobilie in Melle zu kaufen, zum Beispiel ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung, und Sie haben auch schon ein passendes Kaufobjekt, beispielsweise in Melle, im Blick? Dann hat unter anderem das Grundbuch für Sie eine immense Bedeutung. So ist es für Sie als Immobilienkäufer zunächst einmal wichtig, vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages im Rahmen einer Grundbucheinsicht beim zuständigen Grundbuchamt zu klären, ob der Verkäufer auch tatsächlich Eigentümer der Immobilie ist. Denn nur wenn der Verkäufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, können Sie selbst Eigentümer der Immobilie werden.

Immobilien Grundbuch – was steht drin?

Neben den Eigentumsverhältnissen können Sie dem Grundbuch zudem entnehmen, in welchem Umfang die Immobilie mit Hypotheken, Grundschulden oder Dienstbarkeiten belastet ist. Auch ein mögliches dingliches Vorkaufsrecht eines Dritten können Sie dem Grundbuch entnehmen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist vor dem Kauf einer Immobilie in Melle daher stets das Grundbuch einzusehen. Aber damit endet die große Bedeutung des Grundbuchs für Sie als Immobilienkäufer nicht. Nachdem Sie sich mit dem Verkäufer im Rahmen eines notariellen Kaufvertrages über den Kauf der Immobilie geeinigt haben, spielt das Grundbuch am Ende nochmals eine wichtige Rolle für Sie. Denn Eigentümer der Immobilie werden Sie nicht schon mit dem bloßen Abschluss des Kaufvertrages und dessen Beurkundung beim Notar, sondern erst, wenn Sie sich außerdem im Rahmen der sogenannten Auflassung gem. §§ 873, 925 BGB mit dem Verkäufer über den Eigentumsübergang einigen und schließlich selbst als rechtmäßiger Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden.

Grundbuchauszug

Wenn Sie die Immobilie über einen Immobilienmakler erwerben, stellt dieser Ihnen gerne einen aktuellen Grundbuchauszug zur Verfügung. Wenn Sie privat kaufen, können Sie das Grundbuch beim Amtsgericht Osnabrück einsehen. Allerdings nur das Bestandsverzeichnis und die Abteilung I, aus welcher sich der Eigentümer ergibt. Und auch das nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Die Abt. II und III, in der die Belastungen eingetragen sind, können fremde Dritte nicht ohne Einwilligung des Eigentümers einsehen.

Immobilieneigentümer werden

Um rechtmäßiger Eigentümer einer Immobilie zu werden, ist die Beurkundung des Kaufvertrages vor einem Notar zwingend erforderlich. Mit Unterzeichnung des Kaufvertrages übernimmt der Notar die gesamte Abwicklung für Käufer und Verkäufer. Damit ist gewährleistet, dass auch alles in der richtigen Reihenfolge abgewickelt wird und beide Parteien gesichert sind.

Immobilien Kaufvertrag

Im Kaufvertrag enthalten ist die Einigung über den Eigentumsübergang, nach Zahlung des Kaufpreises. Wenn die Immobilie von einer Bank finanziert wurde, wird der Notar in der Regel auch den entsprechenden Hypotheken- oder Grundschuldbrief der Bank beurkunden und die Eintragung des Grundpfandrechts in das Grundbuch besorgen. Denn ohne die wirksam bestellte Sicherheit wird Ihre Bank den benötigten Kreditbetrag nicht auszahlen. Falls von Ihnen gewünscht, wird der Notar außerdem für Sie eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen lassen, eine Art Grundbuchsperre, die es dem Verkäufer rechtlich unmöglich macht, die Immobilie statt Ihnen doch noch einem Dritten zu übertragen.

Was macht der Notar?

Der Notar überprüft im Rahmen der Abwicklung ob die vereinbarten Voraussetzungen zur Zahlung des Kaufpreises eingetreten sind. Dies sind in der Regel die Vorlage der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung, die Eintragung der Auflassungsvormerkung (falls vereinbart) und die Vorlage der Löschungsunterlagen für die Belastungen, die der Käufer nicht übernehmen möchte. Liegen diese Voraussetzungen vor, fordert der Notar den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises auf. Sobald der Kaufpreis beim Verkäufer eingegangen ist, geht der Besitz über auf den Käufer. Wenn dann auch die Grunderwerbsteuerunbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt (diese erteilt das Finanzamt nach Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer) kann der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen. Erst mit Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch ist der Käufer neuer Eigentümer der Immobilie. Der Besitz ist bereits vorher auf ihn übergegangen durch Zahlung des Kaufpreises und Schlüsselübergabe.

Eigentumswohnung in Melle erwerben

Auch bei einer Eigentumswohnung ist bis zur Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch noch einiges zu erledigen. Wenn es um eine Eigentumswohnung geht kann im Grundbuch möglicherweise die Zustimmung des Verwalters zum Verkauf vermerkt sein. Dann muss dem Notar diese Verwalterzustimmung gem. § 12 WEG in notariell beglaubigter Form zunächst vorliegen, bevor er die Umschreibung beantragen kann. Die Stadt Melle muss außerdem in einem sogenannten Negativattest das Nichtbestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechts der Stadt gem. §§ 24, 25 BauGB feststellen oder auf ein nach diesen Vorschriften bestehendes Vorkaufsrecht verzichten.

Eintragungsantrag

Wichtig ist natürlich auch, dass Sie nun dafür sorgen, dass Sie den vollen Kaufpreis auf das Konto des Verkäufers oder – falls dies vereinbart ist – auf ein Anderkonto des Notars überweisen. Und schließlich müssen Sie nach deren Festsetzung auch noch die volle Grunderwerbssteuer an das Finanzamt überweisen. Sobald dem Notar nachgewiesen ist, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird er für Sie den Eintragungsantrag stellen und das für Melle zuständige Grundbuchamt des Amtsgerichts Osnabrück wird Sie als neuen Eigentümer der Immobilie in das – im Übrigen seit 2005 elektronisch geführte – Grundbuch eintragen. Et voilà, Sie sind stolzer Eigentümer einer Immobilie! So schnell und einfach kann es gehen mit der Knabe Immobilien GmbH, rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne!

Immobilien aus bestem Hause.
Focus TOP Immobilienmakler Knabe Immobilien Focus TOP Immobilienmakler Knabe Immobilien Focus TOP Immobilienmakler Knabe Immobilien